Voraussetzungen

Für die Zulassung zu einem Studium am ZSU sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Allgemeine Universitätsreife: erbracht durch ein österreichisches Reifezeugnis, ein nicht-österreichisches Reifezeugnis oder ein Zeugnis über die Zuerkennung der Studienberechtigung (Informationen über die Studienberechtigungsprüfung finden Sie hier)
  • Zulassungsprüfung: zum Nachweis der sportlichen Eignung (für alle Studiengänge)
  • Feststellung der Eignung für das Lehramtsstudium (Eignungsverfahren nur für Lehramtsstudien): genaue Informationen finden Sie hier

Allgemeine Informationen zum Studieren an der Universität Wien finden Sie hier.

Der Weg zum Studium

1. Online Erstanmeldung

Wenn Sie noch nie an der Universität Wien studiert haben, müssen Sie sich online über U:SPACE registrieren. Die Antragsfrist für das SOMMERSEMESTER 2025 beginnt ab 11. November 2024 und endet am 08. Jänner 2025. Alle Informationen zur Zulassung finden Sie HIER.

Studieren Sie bereits an der Universität Wien und wollen zusätzlich ein weiteres Studium am ZSU aufnehmen oder Ihr Studium wechseln, müssen Sie sich ebenfalls für das gewünschte Studium online über U:SPACE ab 11. November bis zum 08. Jänner 2025 registrieren.

Das gilt auch, wenn Sie schon einmal am ZSU studiert  oder den Basistest der Ergänzungsprüfung bereits positiv absolviert haben und Sie ein Studium am ZSU aufnehmen


2. Kostenbeitrag

Für das Aufnahme- / Eignungsverfahren ist ein Kostenbeitrag von 50 Euro zu zahlen. Sie können während der Online Registrierung per eps Online-Überweisung oder mit Kreditkarte einzahlen (andere Überweisungsmöglichkeiten können leider nicht angeboten werden).

Wollen Sie an den Aufnahme-/ Eignungsverfahren verschiedener Studiengruppen teilnehmen, ist der Kostenbeitrag mehrfach zu zahlen. Das gilt auch, wenn sie Sportwissenschaften und ein Studium mit Aufnahme-/ Eignungsverfahren studieren möchten (z.B. Sportwissenschaft und Lehramt Bewegung und Sport / Mathematik).

Frist für das Einlangen des Kostenbeitrages: bis 08. Jänner 2025


3. Zulassungsprüfung

Die Zulassungsprüfung setzt sich aus

  • der medizinischen Überprüfung = verpflichtende Überprüfung der sportmedizinischen Befunde 
  • der persönlichen Anmeldung/Überprüfung der Identität am ZSU
  • sowie der Überprüfung der sportlichen Eignung (Basistest & Fertigkeitstest)

zusammen. Genaue Informationen zur Zulassungsprüfung finden Sie hier.

 

Haben Sie den Basistest im Rahmen der Gültigkeitsdauer bereits positiv absolviert, dann

  • senden Sie bis zum 08. Jänner 2025 eine Mail mit dieser Information, dem Datum des bestandenen Basistests sowie Ihrer Matrikelnummer an ssc.sportwissenschaft@univie.ac.at
  • In weiterer Folge registrieren Sie sich bis 08. Jänner 2025 wieder über U:SPACE für das gewünschte Studium und absolvieren nochmal alle Termine wie auf der Homepage angeführt: Link

 

Sind Sie schon aktive Studierende oder aktiver Studierender an unserem Institut und möchten nur noch einen fehlenden Teilbereich des Fertigkeitstests nachholen, dann

  • senden Sie bis zum 02. Jänner 2025 eine Mail mit dieser Information, der Bezeichnung des nachzuholenden Teilbereichs sowie Ihrer Matrikelnummer an ssc.sportwissenschaft@univie.ac.at
  • In weiterer Folge müssen Sie unbedingt den Termin der Identitätsüberprüfung wahrnehmen und Ihre Startnummer abholen. Siehe: Link

 

Möchten Sie als Teilnehmer*in am SLS-Programm, dass Ihnen der Basistest anerkannt wird, dann

  • senden Sie bis spätestens (TERMIN folgt!) eine Mail mit dieser Information an ssc.sportwissenschaft@univie.ac.at
  • In weiterer Folge müssen Sie den Termin der Identitätsüberprüfung wahrnehmen und Ihre Startnummer abholen: Link

Informationen zum SLS-Programm finden Sie hier: SLS-Programm – Unterstützung für Leistungssportler*innen (univie.ac.at)


4. Studienzulassung der Universität Wien

Erst nach der erfolgreichen Absolvierung der Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung ist eine Zulassung zum gewünschten Sportstudium (Sportwissenschaft oder Bewegung und Sport) online unter folgenden Link möglich.

Den ÖH Beitrag müssen Sie, sofern kein weiteres Studium betrieben wird, für welches der Betrag bis 08. Jänner 2025 eingezahlt werden muss, erst nach der erfolgreich absolvierten Ergänzungsprüfung einzahlen.