Anerkennungen für das Studium
Allgemeine Informationen zum Thema Anerkennungen finden Sie unter diesem Link zum Büro des Studienpräses.
Anerkennungen von Studienleistungen müssen schriftlich per Formular beantragt werden.
Wichtig für Studienleistungen, die an der Universität Wien erbracht wurden:
Tragen Sie die exakte LV-Nummer (laut Sammelzeugnis) in der ersten Spalte „Markierung im Zeugnis“ ein.
Für Studierende, die ein neues Studium am ISBW beginnen (also auch Umstieg oder Mehrfachbelegung), gilt:
Eine Anerkennung von Studienleistungen ist erst ab Semesterbeginn (d.h. ab 01.10. für das Wintersemester bzw. ab 01.03. für das Sommersemester) möglich. Bei unmittelbar nach Semesterbeginn eingereichten Anträgen sind wir um eine rechtzeitige Bearbeitung bemüht, so dass mögliche Teilnahmevoraussetzungen für die Vormerkung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen noch während der LV-Nachmeldephase erfüllt werden.
Antragsformulare
- Antrag auf Anerkennung von Prüfungen für die Studienrichtungen:
Folgende Anerkennungen für Leistungen, die am Institut für Sport- und Bewegungswissenschaft erbracht wurden, sind möglich:
Verordnungen über die Anerkennung von Leistungen
- Verordnung über die Anerkennung Leistungen für das Bachelorstudium Lehramt - Unterrichtsfach Bewegung und Sport (Version 2026) Masterstudium Lehramt - Unterrichtsfach Bewegung und Sport (Version 2026)
- https://mtbl.univie.ac.at/storage/media/mtbl02/2025_2026/2025_2026_125.pdf
- Verordnung über die Anerkennung von Leistungen des Bachelorstudiums Sportwissenschaft (UA 033 628) für das Bachelorstudium Lehramt – Unterrichtsfach Bewegung und Sport (UA 193 040 xxx, UA 198 400 xxx und UA 054 400 02)
- https://mtbl.univie.ac.at/storage/media/mtbl02/2019_2020/2019_2020_26.pdf
