Aktuelles
07.03.2022 | |
Anwesenheit bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen | |
Wir dürfen nochmals auf Regelungen hinweisen, die für die Anwesenheit bei prüfungsimmanenten LV gelten, und dazu aus einer Information des Studienpräses zitieren:
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26.01.2022 |
Veröffentlichung geringfügige Änderung BA+MA Lehramt im Verbund Nord-Ost |
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20.01.2022 |
Wichtige Information für Studierende |
Sehr geehrte Studierende, wir weisen nochmals auf die Regelungen für den Lehr- und Prüfungsbetrieb (gültig von 10.01.22 bis Semesterende) hin und hier insbesondere auf die Regelung, dass bei Präsenzprüfungen ein aktueller PCR-Test vorzulegen ist: https://studieren.univie.ac.at/lernen-pruefen/vor-ort-studieren/
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25.11.2021 |
CORONA Regelungen |
An der Universität Wien haben wir auch weiterhin ein 2,5G Umfeld. Dies bedeutet, dass alle Personen, die 2,5G (Entweder Geimpft oder Genesen oder PCR-getestet) erfüllen, Zugang zur Universität haben. Für den Lehr- und Prüfungsbetrieb wurde mit 21.11. zur zusätzlichen Absicherung ein verpflichtender PCR-Test eingeführt. Daher gilt im Lehr- und Prüfungsbetrieb weiterhin 2,5G (Entweder Geimpft oder Genesen oder PCR-getestet) + PCR-Test (48 Stunden).
Sollte es aus organisatorischen Gründen, die nicht im eigenen Einflussbereich liegen (z.B. verspätetes Ergebnis), nicht möglich sein, einen aktuell gültigen PCR-Test rechtzeitig zu erbringen, kann ausnahmsweise auch ein gültiger Antigentest erbracht werden. Dieser muss von einer befugten Stelle (z.B. Apotheke, Testzentrum, Testcontainer vor dem Hauptgebäude etc.) abgenommen worden sein. (Siehe auch https://studieren.univie.ac.at/lernen-pruefen/vor-ort-studieren/#c612968) |
22.06.2021 |
Nutzung der Anlage |
Aufgrund der neuen Verordnung und in Absprache mit der Zentrumsleitung ist Individualsport wieder möglich. D.h. Laufen und Tennisspielen ist mit gültiger ZSSW-Berechtigungskarte, USI-Karten, für Sportstudierende mit gültigem Hörerausweis oder BSPA-Schüler/innen mit gültigem Schülerausweis wieder von Montag - Samstag möglich. Contact-Tracing bzw. Registrierung ist nicht notwendig. Allerdings müssen alle Sportausübenden einen 3G-Nachweis mit dabei haben.
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18.01.2021 |
Gender Traineeprogramm |
Informationen zum Gender-Traineeprogramm des Sportministeriums, mit dem Ziel, Frauen nachhaltig in vielen Bereichen des Nachwuchsleistungssports und Spitzensports zu positionieren. Dazu eine allgemeine Information sowie die Ausschreibung der 3 möglichen Ausbildungsschienen: 1. Sportwissenschafterin mit staatl. Trainerausbildung (A) |
15.01.2020 |
Neue Anerkennungsverordnung Bachelorstudium "Sportwissenschaft" auf Bachelorstudium "Unterrichtsfach Bewegung und Sport" |
Sehr geehrte Studierende! Mit 15.01.2020 ist eine neue Anerkennungsverordnung vom Bachelorstudium "Sportwissenschaft" auf das Bachelorstudium "Unterrichtsfach Bewegung und Sport" in Kraft getreten. Dies führt zu folgenden Erleichterungen für Sie: 628 => 400 Ab sofort sind für alle gleichwertigen Lehrveranstaltungen KEINE Anerkennungsanträge und Anerkennungsbescheide erforderlich. Sämtliche Anerkennungen werden automatisch durchgeführt. Das bedeutet, dass Sie keinen weiteren Handlungsbedarf mehr haben. 400 => 628 Anerkennungen vom Bachelorstudium "Unterrichtsfach Bewegung und Sport" auf das Bachelorstudium "Sportwissenschaft" sind wie bisher elektronisch zu beantragen. Es wird daher empfohlen, Studienleistungen möglichst in "Sportwissenschaft" zu erbringen, um den Vorteil der automatischen Anerkennung auf "Bewegung und Sport" effektiv zu nutzen. Die Studienprogrammleitung Karl Schörghuber, Rosa Diketmüller |
24.10.2019 |
Empfohlene Gesundheitsuntersuchung zum Studienbeginn |
Allen Studierenden der Sportwissenschaft sowie des Unterrichtsfaches Bewegung und Sport wird zum Studienbeginn als Vorsorgeuntersuchung eine sportmedizinische Gesundheitsuntersuchung empfohlen. Inhalte dieser Untersuchung sollten in Anlehnung an die aktuellen internationalen Empfehlungen für Sporttauglichkeitsuntersuchung sein:
Für Studierende des Instituts für Sportwissenschaft im ersten Semester besteht die Möglichkeit, diese Untersuchung am Österreichischen Institut für Sportmedizin (ÖISM) im Universitätssportzentrum (USZ 1) durchzuführen zu lassen. Die Kosten der Untersuchung am ÖISM werden vom Zentrum für Sportwissenschaft und Universitätssport bzw. der Universität Wien übernommen. Anmeldung ÖISM Für die Untersuchung können Sie sich ab sofort bis zum 30. November 2019 im ÖISM anmelden. Bitte bringen Sie zur persönlichen Anmeldung der Gesundheitsuntersuchung im Österreichischen Institut für Sportmedizin (ÖISM) Ihren "Schmelz-Hörerausweis", der auch als Benutzungsberechtigung für die Sportstätten dient, mit dem aktuellen Stempel WS 2019/20 zwecks Nachweises des Studiums mit. Dieser ist im Studienservicecenter (SSC) erhältlich. Ort: Anmeldeschalter des Österreichischen Instituts für Sportmedizin - ÖISM, USZ 1, Erdgeschoß Anmeldezeit: Montag - Freitag, 08:00 - 12:00 Uhr Auskünfte: Wolfgang Reith bzw. Gabi Maier |
10.10.2019 |
Vorlesungen BW2I - Allgemeine Betriebswirtschaftslehre |
Ab dem Wintersemester 2019/20 werden die Vorlesungen BW1I - Allgemeine Betriebswirtschaftslehre - Teil 1 und Teil 2 von Frau Prof. Dr. Michaela Schaffhauser-Linzatti direkt am Institut für Betriebswirtschafslehre abgehalten. Im Wintersemester = BW2I - Allgemeine Betriebswirtschaftslehre - Teil 1 - entsprechende VO siehe LINK Im Sommersemester = BW2I - Allgemeine Betriebswirtschaftslehre - Teil 2 - entsprechende VO siehe LINK |
19.06.2019 |
Bachelorarbeit ab dem WS 2019/20 |
Sehr geehrte Studierende! Da es im Bereich der Bachelorarbeiten zu organisatorischen Unklarheiten gekommen ist, wird dieser Bereich nun ab dem WS 2019/20 neu organisiert. SPOWI: BA4I - SE Bakkalaureatsarbeit, BA3I - Bachelorarbeit LA: UE Begleitung der Abfassung einer Bachelorarbeit. Für SPOWI werden drei fachgruppenspezifische LV angeboten mit einer max. TN Zahl von 20. Für LA werden drei fachgruppenspezifische LV angeboten mit einer max. TN Zahl von 15. Fachgruppen:
Innerhalb der Fachgruppen werden rechtzeitig vor der LV Anmeldung Termine und Durchführungsmodi ausgeschrieben. Anfragen vor der verbindlichen Anmeldung an BetreuerInnen sind damit hinfällig. Die LV werden als prüfungsimmanente LV mit allen entsprechenden Regelungen geführt. Ummeldungen zwischen den LV während des Semesters sind nicht möglich. Die Anforderungen innerhalb der drei Fachgruppen werden in den Eckpunkten vergleichbar sein. Wir hoffen, das dies die Studierenden bei einem erfolgreichen Studium unterstützen kann. die SPL (Schörghuber, Diketmüller) |
06.02.2018 |
Studierendenanfragen per Mail nur noch über u:account |
Durch eine neue Datenschutz-Richtlinie, welche von der UNI Wien derzeit umgesetzt wird, ersuchen wir alle Studierenden, jede Art der Kommunikation zwischen Studierenden und Institut (SSC) ausschließlich über die U:net E-Mail-Adresse zu führen. Alle aktiven Studierenden verfügen über einen u:account mit einer dazugehörigen E-Mail-Adresse. Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung werden initialen Anfragen von Studierenden ausgehende von privaten E-Mail-Adressen künftig nicht mehr bearbeitet. Die Universität ermöglich den Studierenden die Weiterleitung der Mails von der u:account E-Mail-Adresse an eine private E-Mail-Adresse. Nur wenn Studierende im Zuge eines E-Mail Verlaufs nachvollziehbar über ihre persönliche Adresse antworten (siehe Nachrichtenverlauf), kann die Anfrage, unter Berücksichtigung des Datenschutzes, weiterhin bearbeitet werden. |
23.11.2017 |
Anmeldung zur STEOP Modulprüfung |
Informationen zur Prüfungsanmeldung STEOP Modulprüfung finden Sie hier. |