Anerkennungen für das Studium

Allgemeine Informationen zum Thema Anerkennungen finden Sie unter diesem Link zum Büro des Studienpräses.

Anerkennungen von Studienleistungen müssen schriftlich per Formular beantragt werden.


Wichtig für Studienleistungen, die an der Universität Wien erbracht wurden:

Tragen Sie die exakte LV-Nummer (laut Sammelzeugnis) in der ersten Spalte „Markierung im Zeugnis“ ein.

 

 

Für Studierende, die ein neues Studium am ISBW beginnen (also auch Umstieg oder Mehrfachbelegung), gilt:

Eine Anerkennung von Studienleistungen ist erst ab Semesterbeginn (d.h. ab 01.10. für das Wintersemester bzw. ab 01.03. für das Sommersemester) möglich. Bei unmittelbar nach Semesterbeginn eingereichten Anträgen sind wir um eine rechtzeitige Bearbeitung bemüht, so dass mögliche Teilnahmevoraussetzungen für die Vormerkung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen noch während der LV-Nachmeldephase erfüllt werden.



Folgende Anerkennungen für Leistungen, die am Institut für Sport- und Bewegungswissenschaft erbracht wurden, sind möglich:

Anerkennungen für das Bachelorstudium Sportwissenschaft (StKz 628)

Anerkennungen für das Masterstudium Sportwissenschaft (StKz 826)

Anerkennungen für das Bachelorstudium Lehramt/ Unterrichtsfach "Bewegung und Sport" (StKz 040/400)

Anerkennungen für das Masterstudium Unterrichtsfach "Bewegung und Sport" (StKz 500)