Studieren im Ausland

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um Ihren ERASMUS-Auslandsaufenthalt. Bitte lesen Sie diese Informationen aufmerksam durch. Für weitere Fragen bitten wir Sie, Ihren zuständigen Fachkoordinator zu kontaktieren. Allgemeine Informationen über das Erasmus-Programm finden sie hier.

1. Studienplätze

Voraussetzung für einen Erasmus-Studienaufenthalt sind Abkommen unserer Studienrichtung mit Universitäten im Ausland. In dieser Liste können Sie nach den verfügbaren Plätzen in unserer Studienrichtung suchen.


2. Voraussetzungen

Das ERASMUS-Programm richtet sich an ordentliche Studierende der Universität Wien, die sich zum Zeitpunkt des Antritts frühestens im 3. Semester der relevanten Studienrichtung befinden.

Voraussetzung für die Bewerbung am ERASMUS-Programm ist die vollständige und positive Absolvierung aller in dem jeweiligen Curriculum vorgesehenen STEOP-Prüfungen.

Darüber hinaus ist für alle nicht-deutschsprachigen Partneruniversitäten ein Sprachnachweis erforderlich:

  • Das Prüfungsdatum darf zum Zeitpunkt der Bewerbung maximal vier Jahre zurückliegen.
  • Die erforderlichen Sprachniveaus werden von der jeweiligen Gastuniversität vorgegeben (mindestens B1). Das konkrete geforderte Niveau ist hier für jeden Platz ersichtlich. Bitte informieren Sie sich auch direkt bei Ihrer gewünschten Gastuniversität, welche sprachlichen Voraussetzungen gefordert sind und ob die Universität selbst einen zusätzlichen Sprachnachweis verlangt (zB TOEFL, IELTS etc). 
  • Für Partneruniversitäten in Portugal, Spanien, Italien, Frankreich und französischsprachige Universitäten in Belgien und der Schweiz ist in jedem Fall ein Sprachnachweis über die jeweilige Landessprache vorzuweisen.
  • Bei Bewerbungen außerhalb des englischen bzw. romanischen Sprachraums werden in der Regel Sprachnachweise für Englisch verlangt (zB skandinavische und osteuropäische Länder). Bitte überprüfen Sie in diesem Fall, ob die Gastuniversität auch genügend (passende!) englischsprachige Lehrveranstaltungen anbietet.
  • Das vorgeschriebene Sprachniveau ist bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung nachzuweisen. Bei Bewerbungen für mehrere, verschiedensprachige Länder sind gegebenenfalls auch mehrere entsprechende Sprachnachweise zu erbringen.

Weitere Informationen zum Sprachnachweis finden Sie hier.


3. Bewerbungsfristen

In der Hauptvergabephase werden Plätze für das Wintersemester, das Sommersemester oder für das ganze Studienjahr vergeben. Restplätze für das Sommersemester werden im Zuge der Restplatzvergabe vergeben.

https://international.univie.ac.at/student-mobility/outgoing-students/erasmus-studienaufenthalte/bewerbung-vor-dem-aufenthalt/

  • ­­Voraussetzung für die Bewerbung am ERASMUS-Programm ist die vollständige und positive Absolvierung aller in dem jeweiligen Curriculum vorgesehenen STEOP-Prüfungen.



4. Bewerbungsprozedere

Die Bewerbung erfolgt in mehreren Schritten. Detaillierte Informationen zum Ablauf der Bewerbung finden Sie auf der Website und den Infoveranstaltungen des International Office.

Sie müssen sich über Mobility Online bewerben. Für die Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Sammelzeugnis
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben (maximal eine Seite)
  • Sprachnachweise (B1)

Folgende Auswahlkriterien sind von Bedeutung:

  • Erfüllung der formalen Voraussetzungen
  • Studienleistung und -fortschritt
  • Inhalt und Argumentation Ihrer Motivation im Bewerbungsschreiben

Im nächsten Schritt werden Sie von Ihrem Fachkoordinator für den Auslandsaufenthalt nominiert. Die nominierten Studierenden werden durch das International Office per Email verständigt und erfahren dann, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.


5. Kurswahl und Learning Agreement

Learning Agreement

Detaillierte Informationen zum Learning Agreement, in dem festgelegt wird, welche Lehrveranstaltungen Sie in welchem Umfang von ECTS während Ihres Auslandsaufenthalts absolvieren werden, finden Sie auf der Seite des International Office

Schritt 1: Informieren Sie sich an das Lehrangebot an Ihrer Gastuniversität und vergleichen Sie den dortigen Studienplan mit unseren. 

Schritt 2: Das ausgefüllte Learning Agreement wird an unserem Institut ausschließlich über das SSC eingereicht. Der zuständige Sachbearbeiter ist Herr Efremov (e-mail). Reichen Sie bitte nur das entsprechend ausgefüllte Formular (Learning Agreement) ein. Informelle E-Mail-Ansuchen sowie an anderen Stellen eingereichte Learning Agreements können nicht bearbeitet werden.

Die Bearbeitung von Learning Agreements durch das SSC Sportwissenschaft beträgt in der Regel 14 Tage (während der Vorlesungszeit). Beachten Sie diese Bearbeitungszeiten und reichen Sie ihre Anträge rechtzeitig vor etwaigen Abgabefristen ein.

Schritt 3: Das von der SPL bzw. vom Erasmuskoordinator unterschriebene Learning Agreement laden auf Mobility Online hoch.

Bitte beachten Sie, dass für folgende Lehrveranstaltungen sowie für STEOP-Prüfungen keine Anrechnung erfolgen kann:

1) Bachelor Sportwissenschaft

  • BD1I - Grundlagen der Biomechanik (3 ECTS)

2) Bachelor UF BuS

  • UF BuS 04: Grundlagen der Biomechanik (3 ECTS)

3) Masterstudium Sportwissenschaft

  • Alle Lehrveranstaltungen des alternativen Pflichtmoduls "Trainingstherapie" (MTT).

Damit das Learning Agreement (LA) bearbeitet werden kann, müssen folgende formale Kriterien erfüllt sein:

  • Anträge müssen ausnahmslos elektronisch ausgefüllt sein (Handschriftliche Anträge können nicht bearbeitet werden).
    • 1. LA Formular als pdf downloaden 
    • 2. „Werkzeuge“ anklicken (rechts oben) 
    • 3. Das Bleistiftsymbol "Ausfüllen und unterschreiben" anklicken
    • 4. Den korrekten LV-Titel in das Formular eintragen (Schriftgröße kann geändert werden)
    • 5. Abspeichern
  • Die Anträge müssen korrekt ausgefüllt sein: Das betrifft insbesondere die richtige Studienkennzahl (d.h. entsprechend dem Studium, wofür die LVs angerechnet werden sollen). Es ist ein Zusatzdokument mit folgenden Informationen beizulegen:
    • Titel der LV, die Sie angerechnet haben wollen in Originalsprache und Übersetzung.
    • Inhalte der LV, die Sie angerechnet haben wollen in Originalsprache und Übersetzung. Die 3-5 wichtigsten Ziele/Inhalte der LV müssen aufgelistet werden.
    • Link des Vorlesungsverzeichnisses, in dem die entsprechende LV an der Partneruni ersichtlich ist.
  • Die Lehrveranstaltungstitel müssen vollständig, korrekt und exakt dem Titel entsprechend, wie er in der Studienordnung bezeichnet ist, angegeben werden. Kurzbezeichnungen sind nicht zulässig.

Informieren Sie sich bei Ihrer Gastuniversität, wann das Learning Agreement vorgelegt werden muss. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Gastuniversität das Learning Agreement rechtzeitig erhält (normalerweise im Zuge Ihrer Anmeldung an der Partneruniversität). Sollte die Gastuni das Learning Agreement nicht bei der Anmeldung verlangen, nehmen Sie es bitte mit und besprechen Sie die Kurse nach Ihrer Ankunft dort im International Office.

ECTS und Lehrveranstaltungen

Prinzipiell sollten pro ERASMUS-Semester Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS absolviert werden. Um einen ERASMUS-Zuschuss zu erhalten, müssen Sie in jedem Fall mindestens 3 an der Universität Wien anerkannte ECTS pro Monat erbringen. Dies ist die absolute Mindestforderung, die nicht unterschritten werden darf. Sollte dies der Fall sein, muss das Stipendium zurückgezahlt werden. 

Sollte Ihr Auslandsaufenthalt der Abfassung Ihrer Diplom- bzw Masterarbeit oder Dissertation dienen,wird dies im Learning Agreement durch die Angabe des Titels und die Unterschrift des Betreuers/der Betreuerin bestätigt. In diesem Fall müssen Sie in der Regel keine Lehrveranstaltungen absolvieren. Beachten Sie aber, dass einige Gastuniversitäten dennoch die Absolvierung einzelner Lehrveranstaltungen verlangen können. 

Informieren Sie sich bei Ihrer Gastuniversität, welche Lehrveranstaltungen Sie als Incoming-Studierende absolvieren dürfen. Achten Sie bitte genau auf die inhaltliche Äquivalenz (Gleichwertigkeit) der Lehrveranstaltungen. Speziell Grundlagenlehrveranstaltungen werden sehr genau geprüft.

Änderungen im Learning Agreement

Da das Vorlesungsverzeichnis an Ihrer Gastuniversität in den meisten Fällen erst kurz vor Semesterbeginn feststehen wird, ist es verständlich, wenn Sie Ihr Kursprogramm später noch einmal abändern müssen. Die Änderung des ursprünglichen Learning Agreements sollte so früh wie möglich, aber spätestens 5 Wochen nach Beginn des Semesters erfolgen. 

Wie Sie Ihr Learning Agreement abändern, wird hier erläutert. Sobald Sie die Änderungen fixiert haben, füllen sie den 2. Teil des Learning Agreements aus und schicken dieses per Mail an Herrn Efremov (e-mail).

Wichtig: Zusätzlich zum ausgefüllten Formular, in dem Sie ihre Changes beantragen (Section to be completed DURING THE MOBILITY) legen sie folgende Informationen über ihre Änderungen bei:

  • Titel der LV, die Sie geändert und angerechnet haben wollen in Originalsprache und Übersetzung.
  • Inhalte der LV, die Sie geändert und angerechnet haben wollen in Originalsprache und Übersetzung. Die 3-5 wichtigsten Ziele/Inhalte der LV müssen aufgelistet werden.
  • Link des Vorlesungsverzeichnisses, in dem die entsprechende LV an der Partneruni ersichtlich ist.

Bitte informieren Sie sich auch an Ihrer Gastuniversität über das Änderungsprozedere. Sobald das Learning Agreement von allen Seiten unterschrieben wurde, senden Sie eine Kopie per Mail an das International Office. 


6. Anrechnungen

Schritt 1:

Sobald Sie das Zeugnis von der Auslandsuniversität erhalten haben, tragen Sie die erbrachten Leistungen in das Learning Agreement ein und legen dieses gemeinsam mit dem Zeugnis (Originaldokument) und Ihren Learning Agreements (BEFORE THE MOBILITY und falls vorhanden DURING THE MOBILITY) bei Herrn Efremov (SSC) vor.

Die SPL wird ihr "tatsächlich absolviertes Studienprogramm" (LA) dann noch unterzeichnen. Die Bearbeitung von Anerkennungsanträgen durch das SSC Sportwissenschaft beträgt in der Regel 14 Tage (während der Vorlesungszeit). Beachten Sie diese Bearbeitungszeiten und reichen Sie ihre Anträge rechtzeitig vor etwaigen Abgabefristen ein.

Schritt 2:

Nachdem Ihre SPL die Anerkennung mit Unterschrift bestätigt, geben Sie eine Kopie vom Learning Agreement after the Mobility sowie eine Kopie vom Transcript of Records im International Office ab.

Deadlines:

Erledigen Sie die Anerkennung (bei der SPL) sowie die Abgabe von Transcript of Records & Learning Agreement after the Mobility (im International Office) innerhalb von 2 Monaten nach Beendigung Ihres Aufenthalts bzw., wenn Ihr Aufenthalt Ende Juni oder später endet, bis 15. November.

 

 

 

Zusammenfassend sind zur Anrechnung folgende Dokumente mitzubringen:

  • Originalzeugnis
  • alle bisherigen Learning Agreements
  • Learning Agreement (AFTER THE MOBILITY), maschinell ausgefüllt

Weitere Hinweise zur Anerkennung:.

  • Wenn Sie über ein angemeldetes Erweiterungscurriculum für einen ERASMUS-Platz nominiert sind, ist die Studienprogrammleitung des EC-Fachs für die Anerkennung zuständig.