Rahmeninformationen
Hörer*innenausweis
- Die Ausstellung / Verlängerung der Hörer*innenausweise erfolgt zu Beginn jedes Semesters im SSC - siehe Öffnungszeiten
- Bitte bringen Sie einen Lichtbildausweis sowie das Studienblatt oder die Studienbestätigung für das aktuelle Semester mit. Letztere sind auf u:space abrufbar und können auf dem Handy vorgezeigt werden.
- Bei Neu-Ausstellung eines Hörer*innenausweises ist außerdem ein Passbild erforderlich (KEIN digitales Bild sondern auf Fotopapier).
- Um die Sportanlagen am ZSSW nutzen zu können, müssen Sie Ihren Hörer*innenausweis vorweisen
Konditionsräume
- Mit dem Hörer*innenausweis kann der Ausweis für die Konditionsräume beantragt werden:
- Eine Einschulung muss vorher in der Lehrveranstaltung Krafttraining oder konditionelle Fähigkeiten erfolgen
- Die Beantragung erfolgt über das Online-Formular
- Alle Ausweise sind jedes Semester rechtzeitig zu verlängern!
- Der Online-Belegungsplan zeigt, ob der KO1 bzw. KO3 (Konditionsräume 1 bzw. 3), sowie andere Anlagen, frei oder belegt sind. (Blau = frei verfügbar)
Helfer- und Retterschein
Für die VU "Schwimmen, Wasserspringen, Retten 2" im Rahmen des Bachelorstudiums Lehramt Unterrichtsfach Bewegung und Sport sind der Helfer- und Retterschein Voraussetzung. Kurse für den Helfer- und Retterschein können über externe Organisationen wie z.B. das österreichische Jugendrotkreuz, die österreichische Wasserrettung, Schwimmschulen, etc. absolviert werden. Die STUV vermittelt ebenfalls häufig Kurse die im Schwimmbad auf der Schmelz stattfinden.