Masterstudium Sportwissenschaft (A066826)

  • Schritt 1: Einreichung der Unterlagen am SSC (Herr Heissig)

Bitte beachten Sie, dass unvollständige und/oder fehlerhafte Unterlagen zu maßgeblichen Verzögerungen führen! Eine rechtzeitige Einreichung der Unterlagen ist für das Zustandekommen des gewünschten Prüfungstermins unumgänglich! Beachten Sie bitte auch die Öffnungszeiten des SSC.

Folgende Unterlagen sind vollständig und korrekt ausgefüllt am SSC vorzulegen:

1) Hochladebestätigung - Bitte beachten Sie, dass vorher die Anmeldung in Mambo (Link) und die Plagiatsprüfung erfolgt sein muss.

2) Zwei Exemplare der Masterarbeit - hart gebunden, beidseitig bedruckt (Im Regelfall ist zusätzlich ein Exemplar der*dem Betreuer*in der Arbeit auszuhändigen; beachten Sie zudem, dass Ihre Masterarbeit nur nach erfolgter Plagiatsprüfung entgegengenommen wird). Gemeinsam verfasste Masterarbeiten müssen auch gemeinsam eingereicht werden! Bitte beachten Sie die Richtlinien auf unserer Homepage.

3) Ausgefülltes Formular Beurteilungsbogen (Auszufüllen sind die Felder: Angaben zur*zum Kandidat*in + Angaben zur wissenschaftlichen Arbeit).

4) Prüfungspass Masterstudium Sportwissenschaft (Prüfungspass Modul MOD, Prüfungspass Modul MTT, von der*dem Studierenden selbst ausgefüllt).

5) Lebenslauf (eigenständiges Dokument, nicht in wissenschaftlicher Arbeit eingebunden).

6) Anerkennungsbescheide (sofern Anerkennungen beantragt wurden).

7) UHSTAT 2-Dokument (verpflichtend auszufüllen)

  • Schritt 2: Prüfung der Unterlagen durch das SSC

a) Das SSC leitet die Masterarbeit inklusive dem Beurteilungsbogen an die*den Begutachter*in weiter (Begutachtungszeit bis maximal zwei Monate).

Sobald die Masterarbeit inklusive Beurteilung wieder am SSC eingelangt ist, werden Sie mittels E-Mail auf Ihre Unet-Adresse vom Ergebnis in Kenntnis gesetzt.

b) Das SSC prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen (Begutachtungszeit bis maximal vier Wochen). Sollte das Ergebnis negativ sein, werden Sie vom SSC zur Klärung bzw. Behebung geladen.

 

  • Schritt 3: Anmeldung zur Masterprüfung

Alle Unterlagen sind korrekt und vollständig, die Masterarbeit ist positiv beurteilt. Das SSC sendet Ihnen eine Nachricht (Mail an Unet-Adresse), in der Sie ersucht werden, das beiliegende Anmeldeformular zur Kommissionellen Masterprüfung auszufüllen, und am SSC einzureichen. Bitte beachten Sie, dass die Masterprüfung in Form einer Defensio abläuft.

Sie koordinieren mit Ihrer*Ihrem Betreuer*in (diese*r nominiert auch den Vorsitz) und Ihrer*Ihrem Zweitprüfer*in den Prüfungstermin, welchen Sie im Anmeldeformular eintragen.

Prüfungstermin: Die Prüfung kann frühestens zwei Wochen nach der Abgabe des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars stattfinden.

  • Schritt 4: Bestätigung des Prüfungstermins durch das SSC

Das SSC organisiert einen Prüfungsraum und sendet eine Verständigung (E-Mail) über die Prüfung an alle Beteiligten (Vorsitz, Prüfende, Studierende*r) aus, die auch das Prüfungsprotokoll beinhaltet. Der Prüfungstermin wird ebenfalls an der Infowand vor dem SSC ausgehängt.

  • Schritt 5: Masterprüfung

Laut §7 Abs. 2 ist die Masterprüfung eine Defensio. Sie besteht aus der Verteidigung der Masterarbeit und einer Prüfung über deren wissenschaftliches Umfeld. Über Dauer und Form der Defensio gibt es keine gesonderten gesetzlichen Vorgaben, diese sind mit den Prüfenden vorab zu vereinbaren. Etabliert haben sich 15-20 Minuten Präsentation und 20-30 Minuten Verteidigung einschließlich der Prüfung über das wissenschaftliche Umfeld.