Erweiterung Masterstudium Unterrichtsfach "Bewegung und Sport" (UA 058 500 02)

Nur zulässig, wenn bereits ein abgeschlossenes Lehramtsstudium (Diplom- oder Masterstudium) existiert.
Es ist keine Masterarbeit zu verfassen.

  • Schritt 1: Einreichung der Unterlagen am SSC (Herr Heissig)

Bitte beachten Sie, dass unvollständige und/oder fehlerhafte Unterlagen zu maßgeblichen Verzögerungen führen! Eine rechtzeitige Einreichung der Unterlagen ist für das Zustandekommen des gewünschten Prüfungstermins unumgänglich! Beachten Sie bitte auch die Öffnungszeiten des SSCs.
Sämtliche u.a. Dokumente zur Einreichung des Studienabschlusses können erst nach nachweislicher positiver Absolvierung aller in der Studienordnung festgelegten Studienleistungen abgegeben werden.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  1. Ausgefüllter Prüfungspass Masterstudium Unterrichtsfach Bewegung und Sport. Das Modul MA BuS 04 ist nicht auszufüllen.
  2. Anerkennungsbescheide (sofern Anerkennungen von Studienleistungen beantragt wurden)
  3. UHSTAT 2-Dokument (verpflichtend auszufüllen)


  • Schritt 2: Prüfung der Unterlagen durch das SSC

Das SSC prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen (Begutachtungszeit bis maximal vier Wochen). Sollte das Ergebnis negativ sein, werden Sie vom SSC zur Klärung bzw. Behebung geladen.

  • Schritt 3: Anmeldung zur Masterprüfung

Alle Unterlagen sind korrekt und vollständig. Das SSC sendet Ihnen eine Nachricht (Mail an Unet-Adresse), in der Sie ersucht werden, das beiliegende Anmeldeformular zur Masterprüfung (Teilprüfung) auszufüllen und am SSC einzureichen.
Sie koordinieren mit Ihrer*Ihrem Prüfer*in den Prüfungstermin, welchen Sie im Anmeldeformular eintragen.

  • Prüfungstermin: Die Prüfung kann frühestens zwei Wochen nach der Abgabe des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars stattfinden.
  • Schritt 4:

Bestätigung des Prüfungstermins durch das SSC via Mail inklusive Prüfungsprotokollformular an Sie und Ihre*n Prüfer*in.

  • Schritt 5:

Nach der bestandenen Masterprüfung (Teilprüfung) Sobald Ihre Dokumente zur Abholung bereitstehen (Bearbeitungszeit bis maximal vier Wochen), werden Sie vom SSC per Mail darüber informiert.

Eine Anmeldung zur akademischen Feier ist nicht möglich, da für ein Erweiterungsstudium kein akademischer Grad verliehen wird.