Studienbeginner*innen am Institut für Sport- und Bewegungswissenschaft der Universität Wien

Die Zulassungsprüfung ist bis zu vier Semester/zwei Jahre nach positiver Erbringung gültig.

Beispiel:

  • Semester der Zulassungsprüfung Wintersemester (Termin September) ⇒ Gültigkeit der Zulassungsprüfung Wintersemester + zwei Jahre, also gilt eine im Wintersemester 2023 absolvierte Zulassungsprüfung bis inklusive Wintersemester 2025.
  • Semester der Zulassungsprüfung Sommersemester (Termin Februar) ⇒ Gültigkeit der Zulassungsprüfung Sommersemester + zwei Jahre, also gilt eine im Sommersemester 2023 absolvierte Zulassungsprüfung bis inklusive Sommersemester 2025.
  • Sollte ein fünfter Fertigkeitsbereich nicht positiv absolviert sein, muss die Zulassungsprüfung, im Falle der Aufnahme eines Lehramtsstudiums UF Bewegung und Sport, in diesem Fertigkeitsbereich nachträglich erbracht werden.

Studienunterbrecher*innen am Institut für Sport- und Bewegungswissenschaft der Universität Wien

Die Zulassungsprüfung ist bis zu vier Semester nach dem letzten inskribierten Semester gültig.

Beispiel:

  • Letztes inskribiertes Semester Wintersemester (Studienleistungen bis 30.04. möglich) ⇒ Gültigkeit der Zulassungsprüfung Wintersemester +zwei Jahre, also gilt bei einem im Wintersemester 2023 abgebrochenes Studium die Zulassungsprüfung bis inklusive Wintersemester 2025.
  • Letztes inskribiertes Semester Sommersemester (Studienleistungen bis 30.11. möglich) ⇒ Gültigkeit der Zulassungsprüfung Sommersemester + zwei Jahre, also gilt bei einem im Sommersemester 2023 abgebrochenes Studium die Zulassungsprüfung bis inklusive Sommersemester 2025.
  • Sollte ein fünfter Fertigkeitsbereich nicht positiv absolviert sein, muss die Zulassungsprüfung, im Falle der Aufnahme eines Lehramtsstudiums UF Bewegung und Sport, in diesem Fertigkeitsbereich nachträglich erbracht werden.

Absolvent*innen und Personen mit fortgeschrittenen Studienverläufen

Die Zulassungsprüfung wird von Personen, die ein universitäres Studium Sportwissenschaft (Diplom-/Bakkalaureat/Bachelor/Magister-/Masterstudium) abgeschlossen oder mind. 150 ECTS oder 100 Semesterwochenstunden positiv absolviert haben, auf Antrag zeitlich unbefristet anerkannt.

Die Zulassungsprüfung wird von Personen, die ein universitäres Studium Lehramt/Unterrichtsfach Bewegung und Sport (Diplom-/Bachelor-/Masterstudium) abgeschlossen oder mind. 150 ECTS oder 100 Semesterwochenstunden positiv absolviert haben (davon im BuS-zurechenbaren Teil  mindestens 80 ECTS oder 53 Semesterwochenstunden), auf Antrag zeitlich unbefristet anerkannt.

Voraussetzung:

  • Im nachgewiesenen Studium war eine Zulassungsprüfung positiv zu absolvieren, die gleichwertig zu der jeweils gültigen Zulassungsprüfung am Institut für Sport- und Bewegungswissenschaft der Universität Wien ist.
  • Es wurden zumindest vier Teilbereiche, die bei der Zulassungsprüfung in Wien gefordert werden, positiv absolviert. Sollte ein fünfter Teilbereich nicht positiv absolviert sein, muss die Zulassungsprüfung, im Falle der Aufnahme eines Lehramtsstudiums UF Bewegung und Sport, in diesem Teilbereich nachträglich erbracht werden.
  • Der Nachweis der medizinischen Eignung durch eine sportmedizinische Eignungsuntersuchung ist in jedem Fall zu erbringen.

Anerkennung der Zulassungsprüfung der BSPA - Absolvent*innen

Die Regelung mit der „Österreichischen Sportlehrer/innenausbildung“ (BafL / BSPA) vom 16.10.1986 lautet:

Die Zulassungsprüfung „wird erlassen, wenn zwischen dem Ende der Sportlehrer*innenausbildung und dem Beginn des Studiums am Institut für Sport- und Bewegungswissenschaft nicht mehr als ein Jahr verstrichen ist.“

(Die Verpflichtung zur sportärztlichen Untersuchung bleibt aber aufrecht.)