Anerkennung des Basistests für Leistungssportler*innen

Personen, die am SLS-Programm teilnehmen, müssen den Basistest nicht absolvieren, sondern dürfen direkt zu den Teilbereichsprüfungen des Fertigkeitstests antreten.

Dafür ist bei der Identitätsüberprüfung die aktuelle Teilnahmeberechtigung vorzuweisen.

Damit die Teilnahmeberechtigung rechtzeitig ausgestellt werden kann, müssen sich interessierte Studienwerber*innen bis spätestens 31.07. (bei Anmeldung für das Wintersemester) bzw. 31.12. (für das Sommersemester) mit KADA in Verbindung setzen.

Informationen zum SLS-Programm finden Sie hier: lehre-schmelz.univie.ac.at/waehrend-des-studiums/kada-regelungen-fuer-leistungsportlerinnen/