Versicherung bei Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums

Durch das Zahlen Ihres ÖH-Beitrages sind Sie über die ÖH bei Unfällen und Schäden versichert, die im Zuge von Veranstaltungen mit direktem Bezug zum Studium, wie z.B. Praktika, entstehen können.

Sollten Sie eine Bestätigung über eine gültige Unfall- oder Haftpflichtversicherung benötigen, kann Ihnen die ÖH eine derartige Bestätigung ausstellen. Ebenso erhalten Sie dort weiterführende Informationen.

Genauere Informationen dazu finden Sie hier.

BP4I Berufspraktikum im Bachelorstudium

MOD.3 Berufspraktikum Organisation, Diagnostik und Intervention im Breiten- und Spitzensport

Im Masterstudium Sportwissenschaft, das auf außerschulische Sportbereiche ausgerichtet ist, wird mit der Lehrveranstaltung Berufspraktikum einer praxisorientierten Ausbildung Rechnung getragen. Von den Studierenden sind Berufspraktika zu absolvieren, die Kontakte in sportbezogenen Berufsfeldern ermöglichen und mithin einen Schwerpunkt der Berufsorientierung im Studium Sportwissenschaft darstellen.

 

 

 

 

 

Inhalte und Ziele

Die Studierenden

  • Erlangen erste Berufserfahrungen, Kenntnisse und Kompetenzen in den individuell geplanten Berufsfeldern im Bereich der Organisation, Diagnostik und Intervention.
  • Erwerben persönliche Kompetenzen, um sich selbstständig in einem der oben genannten Berufsfelder zu orientieren, sich im Arbeitsumfeld zu integrieren und die so gewonnenen Erfahrungen zu reflektieren.
  • Verbinden praxisorientierte Tätigkeiten und wissenschaftliche Erkenntnisse. Dazu gilt es, sportwissenschaftliches Wissen in der Praxis einzubringen und Fragen aus der Praxis wahrzunehmen und wissenschaftlich zu reflektieren.
  • Weitere Informationen zum Berufspraktikum: ODI im Breiten- und Spitzensport finden sie finden Sie hier.

Schulpraxis im Lehramtsstudium

Die Zuweisung der MentorInnen und die Durchführung der Schulpraxis im Rahmen des Lehramtsstudiums wird vom SSC LehrerInnenbildung koordiniert.

  • Infos zur Schulpraxis im Lehramtsstudium finden Sie hier.
  • Information zur Anrechnung von eigenen Unterrichtstätigkeiten im Rahmen der Schulpraxis finden Sie hier.

Bitte Beachten Sie, dass die Anrechnungen eigener Unterrichtstätigkeiten für das SoSe bis spätestens 10.01. und für das WS bis spätestens 01.08. möglich sind.